Mein Kfz Gutachter Hamburg – KFZ-Sachverständiger in Hamburg

Nach einem Kfz-Unfall ist es notwendig einen zuverlässigen, fachlich kompetenten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, damit Ihre Ansprüche voll durchgesetzt werden können.

Vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin. Wir erstellen Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeuges ein Gutachten für die Regulierung Ihres Unfalles.

Sofern wir einen Totalschaden feststellen, dauert es zwei bis drei Tage, bis Sie Ihr Gutachten erhalten, weil wir in einer Restwertbörse im Internet Angebote für Ihr beschädigtes Fahrzeug einholen müssen, um den Restwert des Fahrzeuges zu ermitteln.

IHR GUTES RECHT!

SCHADENSREGULIERUNG!

AUSZAHLUNG!

Wir beraten Sie vor der Auftragserteilung umfassend über die Regulierung des Unfallschadens. Kostenlos und unverbindlich!

 

Gemäß § 249 Abs. 1 BGB sind Sie nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall durch den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung so zu stellen, als hätte es den Schaden nicht gegeben. 

 

Damit Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können, erstellen wir Ihnen ein professionelles Kfz Gutachten, in dem das Schadenbild an Ihrem Fahrzeug, der erforderliche Reparaturweg, die Kosten der Reparatur und eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeuges dokumentiert werden.

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, ein neutrales Gutachten von dem beschädigten Fahrzeug erstellen zu lassen. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. Der Gutachter der Versicherung arbeitet vor allem im Interesse der Versicherung! Die Versicherungen wollen sparen – bei Ihrer Entschädigung!

 


Zu dem Termin für die Begutachtung Ihres Fahrzeuges ist es wichtig, dass Sie Ihren Fahrzeugschein zu Hand haben. Daraus sind alle notwendigen Daten Ihres Fahrzeuges enthalten.

 

Wir benötigen darüber hinaus alle wichtigen Daten zu dem Verkehrsunfall, dies sind der Unfallort, das Unfalldatum sowie das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.

 

Auch die Daten aller Beteiligten, Name und Vorname des verursachenden Fahrers, Namen und Vornamen des Fahrers ihres Fahrzeuges. Falls es Zeugen gibt, nehmen wir auch deren Daten auf.

 

Wir ermitteln anhand des Kennzeichens des gegnerischen Fahrzeuges die Versicherung des Verursachers.

 

Wir halten den gesamten Schaden auf Fotos fest. Unseren geschulten Augen entgehen dabei keine Schäden an Ihrem Fahrzeug. Wir verfügen über die technische Ausrüstung, selbst Schäden zu dokumentieren, die man mit bloßem Auge nicht sieht, z.B. ein sogenanntes Dellen Segel zur Dokumentation von Dellen und Verformungen an Ihrem Fahrzeug.

 

Wir vermessen die Spaltmaße Ihres Fahrzeuges und messen die Lackstärken Ihres Fahrzeuges. Dabei entdecken wir oft Altschäden an Ihrem Fahrzeug, die Ihnen der Voreigentümer beim Kauf verschwiegen hat. Das sichert oft wertvolle Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer des Fahrzeuges, wenn er Ihnen diese Altschäden bei Verkauf des Fahrzeuges verschwiegen hat.

 

Auf Grundlage unserer sorgfältigen Aufnahme des Schadens, insbesondere der erstellten Fotodokumentation erstellen wir unser Haftpflichtschadengutachten.

 

Die Versicherer versuchen oft bei der Regulierung der Schäden zu sparen. Unberechtigte Kürzungen der Reparaturkosten sind leider an der Tagesordnung. Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf.

 

 


Inhalt eines Haftpflichtgutachtens:
 

Um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug reparaturwürdig ist, oder ein Totalschaden vorliegt, ermitteln wir zunächst den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges. Dies ist der Wert, den Ihr unbeschädigtes Fahrzeug auf dem relevanten Markt hatte.

 

Anhand unserer Unfalldokumentation kalkulieren wir die Reparaturkosten. Dabei ermitteln wird den exakten Reparaturweg, der zur sach- und fachgerechten Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges erforderlich ist.

 

Dabei entgehen uns aufgrund unserer sorgfältigen Dokumentation keine Reparaturpositionen. Wir vergessen nichts!

 

Sämtliche erforderlichen Kosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges werden von uns kalkuliert:

 

Arbeitslöhne für Karosserie- und Lackierarbeiten, erforderliche Ersatzteile, Lackiermaterial, etwaig anfallende Verbringungskosten, Kleinersatzteile etc.

 

 

 

Wir ermitteln darüber hinaus, ob das Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrssicher ist, also ob Sie mit dem beschädigten Fahrzeug noch fahren dürfen.

 

Wir schätzen auf Grundlage unserer Kalkulation die Dauer der Fahrzeugreparatur, d.h., wie lange Ihr Fahrzeug in die Werkstatt muss.

 

Wir ermitteln die Höhe der täglichen Nutzungsausfallenschädigung, die Sie erhalten, wenn Sie auf einen Mietwagen während der Reparaturdauer verzichten,

 

Hieraus ergibt sich auch die Mietwagenklasse Ihres beschädigten Fahrzeuges für den Fall, dass Sie während der Reparaturdauer einen Mietwagen nehmen.

 

Bereits bei Erstellung des Gutachtens prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug reparaturwürdig ist, oder ob Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.

 

Bei Totalschäden ist es von großer Wichtigkeit, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen.

 

 

Übersteigen die Reparaturkosten den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand, liegen aber unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, kann die Kenntnis der Rechtsprechung mehrere Tausend Euro Entschädigung ausmachen.

 

Ein Beispiel:

 

Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)      10.000,00 €

Reparaturkosten                                             8.000,00 €

Restwert                                                        5.000,00 €

 

 

 

 

Die Versicherung darf bei solch einem Fall zunächst einmal auf Totalschadenbasis abrechnen:

 

Dies bedeutet:

 

Wiederbeschaffungswert                 10.000,00 €

Abzüglich Restwert                          5.000,00 €

Entschädigung                                 5.000,00 €

 

Wenn Sie das Auto allerdings nach dem Unfall 6 Monate weiter nutzen – es muss nur verkehrssicher sein – haben Sie einen Anspruch auf Zahlung der vollen Reparaturkosten. Macht eine Nachzahlung von 3.000,00 €. Dazu muss man allerdings die Versicherung auffordern! Von selbst fragen die Versicherungen nicht nach!

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht (so wie im Gutachten kalkuliert) gegen Vorlage einer Reparaturrechnung reparieren lassen, haben Sie schon vor Ablauf der 6 – Monatsfrist einen Anspruch auf Zahlung der vollen Reparaturkosten.

 

Aber Vorsicht! – Die Versicherer lassen die Qualität der Reparatur in solchen Fällen oftmals durch eigene Sachverständige überprüfen.

 

 

Es kann auch sein, dass bei Totalschäden die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies bedeutet, dass die Reparatur teurer ist als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt! Hierzu hat die Rechtsprechung die sogenannte 130 Prozent-Grenze entwickelt.

 

Wenn die Reparaturkosten zum Beispiel 13.000 € betragen, ihr Fahrzeug aber (unbeschädigt) nur 10.000 € wert ist, dürfen Sie ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen.

 

Bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswertes erlaubt der BGH die Reparatur des Fahrzeuges!

 

Allerdings werden die Reparaturkosten in diesem Fall von der Versicherung nur dann bezahlt, wenn der vom Sachverständigen festgestellte Reparaturweg genau eingehalten wird! Die Reparatur sollte daher in einer anerkannten Meisterwerkstatt unter Verwendung von Original-Neuteilen durchgeführt werden. Die Versicherer lassen die Qualität der Reparatur durch eigene Sachverständige prüfen. Die Sachverständigen der Versicherungen suchen dann nach Fehlern der Werkstatt, denn bei Reparaturmängeln gibt es nur eine Entschädigung auf Totalschadenbasis!

 

Wir beraten vor Auftragserteilung und besprechen im Vorfeld alle Details.

Erstellung von Kfz Gutachten

Aufnahme der Unfallschäden 

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